Eine Lebensversicherung dient dem Zweck, so genannte biometrische Risiken (Todesfall, Langlebigkeit) abzusichern und dabei gleichzeitig Kapital anzusparen.
Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: Risiko- und Kapitallebensversicherungen. Bei ersterer ist nur das Todesfallrisiko des Versicherten abgesichert und somit keine Auszahlung bei Vertragsende garantiert. Daher sind für diese Form der Lebensversicherung die Beitragssätze deutlich niedriger als für Kapitallebensversicherungen.
Diese sind eine Mischform aus Risikolebensversicherung und Geldanlage. Das heißt neben der Absicherung des Todesfallrisikos wird Kapital angespart, welches bei Auszahlung zur Aufstockung der Altersrente o.ä. dienen kann. Wie hoch die Auszahlung ist, hängt von der Überschussbeteiligung ab, welche die Versicherung zusätzlich zahlt und zur Versicherungssumme addiert wird. Im Gegensatz zu dieser ist die Überschussbeteiligung kein Garantiebetrag. Ihre Höhe ist davon abhängig, welchen Gewinn die Versicherungsgesellschaft mit der Anlage der Versicherungsbeiträge erzielen konnte.
Eine Sonderform der Kapitallebensversicherung stellt die Direktversicherung dar. Bei ihr führt der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag des Arbeitnehmers als Teil von dessen Lohn an die Versicherung ab.
Versicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, müssen bei Auszahlung versteuert werden, allerdings nur der Ertrag aus der Versicherung. Die Ausnahme: Endet die Kapitallebensversicherung mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers und lief zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Jahre, werden diese Erträge nur zur Hälfte besteuert.
Bei Aufnahme eines Kredites können Lebensversicherungen als Sicherheit an die Bank abgetreten werden. Kapitallebensversicherungen können darüber hinaus auch zur Absicherung bei der Finanzierung einer Immobilie dienen.
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