Versicherungsschutz für Ihren Hund

Foto: husky-3 von hurthere

Der Hund ist in Deutschland sehr beliebt und wird von vielen Menschen als festes Familienmitglied angesehen. Singles oder kinderlose Paare betrachten ihn sogar als Kindesersatz und messen ihm eine entsprechend hohe Bedeutung zu. Ein Hund wird häufig verwöhnt und der Gedanke, daß ihm etwas fehlt, ist für die meisten Hundebesitzer schier unerträglich. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus schließen aber viele Hundebesitzer eine OP-Versicherung für ihren Liebling ab.

Schaden, verursacht durch den Hund, kann sehr schnell richtig teuer werden

Läuft der Hund dem Besitzer weg und verursacht beispielsweise einen Autounfall, kann die Schadenhöhe schnell in astronomische Bereiche schnellen. Hier greift die Haftpflichtversicherung. Häufig kommt es zu Beißereien zwischen Hunden und manchmal fallen sogar Menschen einem Hund zum Opfer und werden mehr oder weniger stark attackiert.

Hunde zerstören auch gerne fremdes Eigentum, jagen das Vieh vom Bauern, fressen das Sofa von Freunden an, zerstören Schuhwerk oder ähnliches. Ein kleiner, lustiger Welpe entdeckt die Welt mit seinen Zähnen. Unerfahrene Hundehalter bedenken dieses nicht immer und bei dem Besuch der Schwiegermutter ist schnell ein Schaden entstanden. In diesen Fällen ist eine Haftpflichtversicherung ebenfalls unverzichtbar – weitere Informationen hier. (Eine wirklich klasse Seite wenn es um Tierversicherungen geht!)

OP-Versicherung für Ihren Hund

Selbstverständlich wünschen sich Hundebesitzer ein langes und vor allem gesundes Leben für ihren Liebling. In der Praxis sieht das leider manchmal anders aus. Erbkrankheiten, Parasiten oder ein einfacher Unfall können Sie schnell zum Dauerbesucher in der Tierarztpraxis machen und das wird teuer. Extrem kostenintensiv kann es werden, wenn die Notwendigkeit einer Operation besteht. Für diesen Fall gibt es die praktische OP Versicherung für Ihren Hund. Diese übernimmt alle Kosten, die durch eine OP entstehen, zu 100 % und das bereits ab dem vollendeten, zweiten Lebensmonats des Hundes. Dabei ist es unerheblich, ob die OP Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Sie dürfen den Tierarzt oder die Tierklinik Ihrer Wahl für die Behandlung bestimmen und wissen Ihren Schützling somit immer in den besten Händen.